Übersetzungen für Behörden, Recht & Ausland
Beglaubigte Übersetzung & Apostille
Wir bringen Ihre offiziellen Dokumente sicher und rechtsgültig in jede Sprache – zertifiziert, notariell beglaubigt und auf Wunsch mit Apostille für den internationalen Einsatz.
ISO-zertifizierte Qualität
24h Service Garantie
Behördlich anerkannt
750+ Fachübersetzer
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um die Übersetzung eines offiziellen Dokuments durch einen vereidigten bzw. beeidigten Übersetzer. Dieser bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung inhaltlich korrekt und vollständig ist. In der Schweiz erfolgt die Beglaubigung je nach Kanton durch anerkannte Übersetzer, Notare oder öffentliche Stellen. Besonders bei internationalen Behördengängen wird häufig eine Apostille benötigt, die durch die Staatskanzlei ausgestellt wird und die Echtheit der notariellen Beglaubigung bestätig
Unsere 4 Qualitätsmerkmale für beglaubigte Übersetzungen:
Muttersprachliche Fachübersetzer mit Behördenkompetenz
Unsere anerkannten Übersetzer kennen die formalen Anforderungen von Behörden, Gerichten und Hochschulen.
Beglaubigungen mit Apostille für Schweizer & internationale Stellen
Wir organisieren auf Wunsch auch die Apostille – inklusive notarieller Beglaubigung.
Vertrauliche Behandlung sensibler Inhalte
Ihre Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und vertraulich behandelt.
Persönliche Betreuung – telefonisch oder vor Ort in St. Gallen
Unser Übersetzungsbüro berät Sie transparent und individuell.
Unsere Leistungen im Überblick
Eine beglaubigte Übersetzung ist mehr als nur die sprachliche Übertragung eines Dokuments. Sie schafft Vertrauen bei Behörden, Gerichten und Institutionen – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine korrekte, vollständige und formal einwandfreie Umsetzung. Unser Ziel: Ihre Unterlagen sollen reibungslos akzeptiert werden – ohne Rückfragen oder Verzögerungen.
Was wir für Sie übernehmen:
- Urkunden & Verträge:
Beglaubigte Übersetzungen für Heiratsurkunden, Diplome, Vollmachten, Registerauszüge u. v. m. - Apostille gemäss Haager Übereinkommen:
Für internationale Anerkennung durch die Staatskanzlei - Notarielle Beglaubigung:
Organisation der notariellen Bestätigung bei Bedarf - Mehrsprachige Übersetzungen:
z. B. von Deutsch auf Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch - Vereidigte Übersetzer:
Zusammenarbeit mit offiziell anerkannten Fachübersetzern und Notaren
Unser Übersetzungsbüro in der Schweiz garantiert Ihnen eine rechtssichere und schnelle Abwicklung Ihrer beglaubigten Übersetzung. Selbstverständlich erhalten Sie die Dokumente auf Wunsch auch per Post im Original.
Häufig beglaubigte Dokumente
Unsere beglaubigten Übersetzungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kanzleien, Notariate sowie Bildungseinrichtungen, die offizielle und international anerkannte Dokumente benötigen. Wir übernehmen Übersetzungen und Beglaubigungen unter anderem für folgende Anwendungsfälle:
Privatkunden
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Diplome, Testament
Firmenkunden
Handelsregisterauszüge, Verträge, Satzungen, Bilanzen
Juristische Einrichtungen
Gerichtsbeschlüsse, Urteile, Vollmachten
Bildungsträger
Zeugnisse, Studiennachweise, Immatrikulationsunterlagen
Behörden und Institutionen
Aufenthaltsbewilligungen, Visaanträge, Führungszeugnisse
Weitere Bereiche
Einbürgerung, Adoption, internationale Anerkennungsverfahren
Ablauf einer Fachübersetzung bei InvaTrans
Unser Übersetzungsservice ist effizient, klar strukturiert und für Unternehmen wie auch Privatkunden ausgelegt. Ganz gleich, ob Sie eine beglaubigte Urkunde oder eine technische Fachübersetzung benötigen – der Ablauf ist immer einfach und zuverlässig.
Dokument übermitteln
Individuelle Offerte erhalten
Fachgerechte Übersetzung
Lieferung
Preise & Lieferzeiten
Individuelle Offerte statt Fixpreise
Unsere Preise richten sich nach Art, Umfang und Dringlichkeit Ihrer Übersetzung. Nach Einsicht Ihrer Unterlagen erstellen wir eine transparente und faire Offerte – kostenlos & unverbindlich.
Schnelle Lieferung – auch Express
Lieferzeit: In der Regel 24–72 Stunden. Bei Bedarf bieten wir auch eine Express-Option, z. B. innerhalb von 24h für amtliche Dokumente.
Das sagen unsere Kunden
Einwandfreie Übersetzungsdiensleistung, sehr effizient vom ersten Kontakt bis hin zur Auslieferung. Über das Auftragsportal kann ich mir jederzeit den Stand meines Auftrages anschauen. Die Dienstleistungen sind preistechnisch sehr interessant, sehr gute Qualität der Übersetzungen. Ich kann InvaTrans GmbH und die kompetente Crew nur weiterempfehlen.
Leiter Export der Metrohm AG
Einwandfreie Übersetzungsdiensleistung, sehr effizient vom ersten Kontakt bis hin zur Auslieferung. Über das Auftragsportal kann ich mir jederzeit den Stand meines Auftrages anschauen. Die Dienstleistungen sind preistechnisch sehr interessant, sehr gute Qualität der Übersetzungen. Ich kann InvaTrans GmbH und die kompetente Crew nur weiterempfehlen.
Leiter Export der Metrohm AG
Über uns – Ihr Spezialist für beglaubigte Übersetzungen
Seit 2007 ist InvaTrans das Übersetzungsbüro für amtliche, juristische und behördliche Übersetzungen. Wir unterstützen Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien in der Schweiz mit rechtssicheren und international anerkannten Fachübersetzungen. Ob Einbürgerung, Studium, Heirat oder Handelsregister – wir sorgen dafur, dass Ihre Unterlagen weltweit akzeptiert werden.
- ISO-zertifiziert & von Behörden anerkannt
- 750+ muttersprachliche Fachübersetzer
- Fokus auf Schweizer Behörden & internationale Standards
Haben Sie noch Fragen?
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Unser Team berät Sie gerne persönlich – telefonisch, schriftlich oder vor Ort.
Häufige Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der internationalen Beglaubigung. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners sowie – falls vorhanden – das Siegel oder den Stempel auf einem öffentlichen Dokument. In der Schweiz wird die Apostille in der Regel von der Staatskanzlei des jeweiligen Kantons ausgestellt. Sie ist ausschliesslich für den Gebrauch in Ländern vorgesehen, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind.
Wann benötige ich eine Apostille?
Eine Apostille ist immer dann erforderlich, wenn ein amtliches Dokument (z. B. Geburtsurkunde, Gerichtsurteil, Heiratsurkunde) im Ausland verwendet werden soll und das betreffende Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat. Sie wird häufig bei Einbürgerungen, Heiraten im Ausland, internationalen Studienanmeldungen oder Visa-Anträgen verlangt. Ohne Apostille kann das Dokument von ausländischen Behörden unter Umständen nicht akzeptiert werden.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen in der Schweiz ausstellen?
In der Schweiz dürfen beglaubigte Übersetzungen ausschliesslich von vereidigten oder öffentlich anerkannten Fachübersetzern erstellt werden. Diese Personen verfügen über eine offizielle Zulassung und sind dazu befähigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung rechtsgültig zu bestätigen. In bestimmten Fällen erfolgt zusätzlich eine notarielle Beglaubigung, insbesondere wenn eine Apostille beantragt werden muss.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung inklusive Apostille?
Die Dauer hängt vom Dokumentumfang und der Sprachkombination ab. Eine klassische beglaubigte Übersetzung ist in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen fertig. Muss zusätzlich eine Apostille eingeholt werden, verlängert sich der Prozess je nach Kanton um weitere 2 bis 4 Werktage. Bei besonders dringenden Fällen bieten wir Express-Optionen an – kontaktieren Sie uns gerne für eine Einschätzung.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen hängen von verschiedenen Faktoren wie Umfang, Sprachkombination und Art der Beglaubigung ab. Da jede Anfrage individuell ist, erstellen wir für Sie eine transparente und unverbindliche Offerte. So wissen Sie im Voraus genau, mit welchen Aufwänden zu rechnen ist – ohne versteckte Kosten.