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Amtliche Beglaubigung

Eine amtliche Beglaubigung ist kurz gesagt eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung und wird durch eine Amtsperson z.B. auf der Gemeinde beim Einwohneramt ausgeführt. Eine Amtsperson erstellt auf dem vorbei gebrachten Dokument eine Beglaubigung der Unterschrift. Rein theoretisch können Sie von jedem Dokument wo nachher Ihre Unterschrift drauf ist, eine amtliche Beglaubigung erstellten. Die Amtsperson bestätigt dabei nie die inhaltliche Korrektheit eines Dokuments, sondern ausschliesslich die Unterschrift der Person, wo es unterschrieben hat. Wenn wir z.B. eine beglaubigte Übersetzung mit anschliessender amtlicher Überbeglaubigung machen, wird das Dokument doppelt beglaubigt: Der Übersetzer bestätigt durch seine Beglaubigung die Korrektheit der Übersetzung und die Amtsperson die entsprechende Unterschrift. 

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